Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit 


Wir (Ich-Bin Zentrum des Lichts) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website
https://ichbinzentrumdeslichts.blogspot.com/.

Veröffentlichungsdatum der Website

Diese Website wurde am 23.11.2011 veröffentlicht.

Letzte Aktualisierung der Website

Diese Website wurde zuletzt am 27.12.2024 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Regina Rehm
Martin-Luther-Str. 46
97447 Gerozhofen
regina.rehm@web.de
09382 319753
0177 9622904

https://ichbinzentrumdeslichts.blogspot.com/p/kontakt-buchung-bestellung.html

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:                                     

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

Unvereinbarkeit mit Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Wir sind davon überzeugt, dass unsere Website so barrierefrei wie möglich zu gestalten ist. Dennoch gibt es einige Inhalte, die derzeit nicht vollständig mit den gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit übereinstimmen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über diese Inhalte:

Nicht barrierefreie PDF-Dokumente
Einige ältere PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei. Sie können beispielsweise keine semantische Struktur, alternative Textbeschreibungen für Bilder oder eine durchgängige Navigierbarkeit enthalten.

Multimedia-Inhalte ohne Untertitel
Videos und Audiomaterialien auf unserer Website verfügen teilweise nicht über Untertitel oder Audiodeskriptionen.

Fehlende Alternativtexte
Nicht alle Bilder und Grafiken enthalten Alternativtexte, die ihre Inhalte für Menschen mit Seheinschränkungen beschreiben.

Eingeschränkte Tastaturnavigation
Einige interaktive Elemente, wie Dropdown-Menüs oder interaktive Karten, sind möglicherweise nicht vollständig über die Tastatur navigierbar.

Farbkontraste
Bei einigen Texten und grafischen Elementen sind die Farbkontraste nicht ausreichend für eine optimale Lesbarkeit.

Nicht valide ARIA-Attribute
An bestimmten Stellen der Website kann ARIA-Attribute (Accessible Rich Internet Applications) fehlerhaft oder unzureichend implementiert sein.

Maßnahmen zur Erhebung
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu identifizieren und zu beheben. Unsere Entwicklungs-und Designteams setzen bereits Maßnahmen um, um die Barrierefreiheit der Website zu verbessern.

Geplante Verbesserungen umfassen:
Überarbeitung älterer PDF-Dokumente.
Hinzufügen von Untertiteln und Audiodeskriptionen für Videos.
Aktualisierung von Alternativtexten für Bilder.
Optimierung der Tastaturnavigation und Farbkontraste.

Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer
unverhältnismäßigen Belastung führen würde:

Unverhältnismäßige Belastung
Gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind öffentliche Stellen unter bestimmten Umständen von der Verpflichtung befreit, ihre Websites und mobilen Anwendungen vollständig barrierefrei zu gestalten, wenn dies eine unmäßige Belastung darstellen würde.

Nicht barrierefreie Abschnitte/Inhalte/Funktionen
Auf unserer Website gibt es folgende Abschnitte, Inhalte oder Funktionen, die derzeit nicht barrierefrei gestaltet sind und für die eine Ausnahme aufgrund unverhältnismäßiger Belastung geltend gemacht wird:

Multimedia-Inhalte (Video/Audio ohne Untertitel oder Transkription)
Beschreibung: Einige Videos oder Audiodateien enthalten keine Untertitel oder Transkriptionen.
Begründung: Die Erstellung von Untertiteln oder Transkriptionen für sämtliche ältere Inhalte würde erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen erfordern, die aktuell nicht verfügbar sind.

Dokumente im PDF-Format
Beschreibung: Ältere PDF-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei, da sie z. B. keine ausreichende Strukturierung oder Alternativtexte für eingebettete Grafiken enthalten.
Begründung: Die Überarbeitung aller bestehenden Dokumente würde einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen, insbesondere bei Dokumenten, die selten nachgefragt werden.

Interaktive Karten
Beschreibung: Kartenanwendungen auf der Website, wie z. B. geografische Karten oder Lagepläne, sind nicht im gesamten Umfang zugänglich.
Begründung: Eine vollständige barrierefreie Umsetzung dieser interaktiven Anwendungen ist technisch aufwendig und mit hohen Kosten verbunden, die derzeit nicht leistbar sind.

Vernetzen zur Verbesserung
Obwohl bestimmte Inhalte oder Funktionen von der Ausnahme aufgrund unverhältnismäßiger Belastung betroffen sind, setzen wir uns kontinuierlich dafür ein, die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern.

Dazu gehören:
die schrittweise Überarbeitung neuer und häufig genutzter Inhalte, der Einsatz von Alternativen, wo möglich, sowie die Bereitstellung von Unterstützung auf Anfrage (z. B. Bereitstellung einer zugänglichen Version von Dokumenten auf Anfrage).

Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung unserer Website haben oder bestimmte Inhalte barrierefrei benötigen, bitten wir Sie, uns über die angegebenen Kontaktmöglichkeiten zu informieren. Wir werden uns darauf verlassen, eine geeignete Lösung zu finden.

Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit

Folgende nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit:

Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit
Nach den geltenden Rechtsvorschriften werden bestimmte Inhalte, Funktionen oder Abschnitte von den Anforderungen an die Barrierefreiheit übernommen. Nachfolgend werden die relevanten Ausnahmen aufgeführt, sofern zutreffend:

Dokumente und Inhalte vor einem bestimmten Datum
Inhalte, die vor dem [Datum der Anwendung der einschlägigen Vorschriften, z. B. 23. September 2018] veröffentlicht wurden und nicht aktiv zur Verwaltungs- oder Kundeninteraktion genutzt werden, sind von den Anforderungen ausgenommen.

Inhalte Dritter
, die von Dritten bereitgestellt werden und nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (z. B. eingebettete Inhalte oder Plugins), sind von der Barrierefreiheitspflicht ausgenommen, sofern sie nicht wesentlich für die Bereitstellung der angebotenen Dienste sind.

Unverhältnismäßige Belastung
Bereiche oder Funktionen, deren barrierefreie Gestaltung eine unverhältnismäßige Belastung darstellt, können von den Vorschriften ausgenommen sein, wenn eine entsprechende Begründung vorliegt. Dies betrifft z. B. hochkomplexe Anwendungen oder Funktionen, deren Umgestaltung nicht wirtschaftlich vertretbar ist.

Archivierte Inhalte
Inhalte, die ausschließlich archiviert werden und weder aktuell noch aktiv verwendet werden, fallen nicht unter die Anforderungen der Barrierefreiheit.

Audio- und Videoinhalte
Live-Streaming von Audio- und Videoinhalten ist nicht zwingend barrierefrei bereitzustellen. Ebenso können aufgezeichnete Medien, die vor dem Stichtag veröffentlicht wurden, von der Verpflichtung ausgenommen sein.

Spezifische Technologien oder Schnittstellen
Technologien oder technische Implementierungen, die nicht mehr unterstützt oder weiterentwickelt werden und deren barrierefreie Umgestaltung unverhältnismäßig aufwendig ist, können übernommen werden.

Falls spezifische Abschnitte, Inhalte oder Funktionen betroffen sind, wird eine klare Beschreibung der Ausnahme und der zugrunde liegenden Gründe bereitgestellt. Sofern möglich, werden alternative Zugänglichkeiten oder Hilfestellungen zur Verfügung gestellt.

Stand: 27.12.2024.

Barrierefreie Alternativen

Für unsere nicht barrierefreien Inhalte stellen wir folgende barrierefreie Alternativen zur Verfügung:

Barrierefreie Alternativen
Vielen Dank, dass Sie sich für barrierefreie Alternativen auf Ihrer Website interessieren. Es ist wichtig, Inhalte so zu gestalten, dass sie für alle zugänglich sind. Falls bestimmte Inhalte auf Ihrer Website derzeit nicht barrierefrei sind, können Sie folgende Alternativen anbieten, um die Zugänglichkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer zu verbessern:

Text-Alternativen für Bilder und Grafiken:
Stellen Sie beschreibende Alternativtexte (Alt-Tags) bereit, die den Inhalt von Bildern und Grafiken erklären. Diese können von Screenreadern gelesen werden.

Transkriptionen für Audioinhalte:
Bieten Sie schriftliche Transkriptionen von Podcasts, Interviews oder anderen Audiodateien an, um gehörlosen oder schwerhörigen Personen den Zugriff auf die Inhalte zu ermöglichen.

Untertitel und Audiodeskriptionen für Videos:
Fügen Sie Untertitel für Videos hinzu und bieten Sie gegebenenfalls Audiodeskriptionen für blinde oder sehbehinderte Personen an.

Barrierefreie Dokumente:
Stellen Sie Dokumente (z. B. PDFs) in barrierefreien Formaten bereit. Achten Sie darauf, dass sie mit Screenreadern kompatibel sind und eine klare Struktur aufweisen.

Zusätzliche Navigationselemente:
Ergänzen Sie komplexe Navigationsstrukturen durch einfache Textlinks oder alternative Wege, um Inhalte zu erreichen.

Persönliche Unterstützung:
Falls keine technischen Lösungen verfügbar sind, bieten Sie die Möglichkeit, Kontakt aufzunehmen, um Informationen in alternativen Formaten bereitzustellen, z. B. per E-Mail, Telefon oder Post.

Alternative Inhalte bereitgestellt:
Wenn bestimmte interaktive oder grafische Inhalte nicht barrierefrei sind, sollten Sie diese durch textbasierte Alternativen oder erklärende Inhalte ersetzen.

FAQs oder Leitfäden:
Bereitstellung von häufig gestellten Fragen (FAQs) oder Anleitungen, die erklären, wie Nutzerinnen und Nutzer alternative Inhalte finden oder anfordern können.

Wenn Sie weitere Unterstützung bei der Bereitstellung barrierefreier Alternativen benötigen, können Sie spezialisierte Experten oder Organisationen zur Barrierefreiheit konsultieren. Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess, der Ihnen hilft, eine breitere Zielgruppe zu erreichen und gesellschaftliche Inklusion zu fördern.

Evaluationsmethode

Evaluationsmethode der Barrierefreiheit
Die Barrierefreiheit unserer Website wurde mithilfe einer Kombination aus automatisierten Tests und manuellen Prüfungen evaluiert.

Automatisierte Tests:
Zur Identifikation potenzieller Barrieren haben wir spezielle Tools wie [Name des Tools, z. B. Axe, WAVE oder Lighthouse] eingesetzt. Diese Tools analysieren den Quellcode und identifizieren automatisierbare Barrierefreiheitskriterien, wie die korrekte Verwendung von ARIA-Rollen, Kontrasteinstellungen oder fehlende Alternativtexte.

Manuelle Prüfungen:
Ergänzend zu den automatisierten Tests wurde eine manuelle Auswertung durchgeführt. Dabei wurden die spezifischen Anforderungen der Barrierefreiheitsstandards gemäß WCAG 2.1 (Level A und AA) überprüft, die sich nicht vollständig automatisiert testen lassen, wie z. B. die Logik der Navigationsstruktur oder die Sinnhaftigkeit von Alternativtexten.

Die Kombination dieser Methoden bietet eine fundierte Basis, um die Barrierefreiheit der Website zu bewerten und eventuelle Mängel gezielt zu beheben. 

Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:

Weitere Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zur Website

Unser Ziel ist es, eine digitale Umgebung zu schaffen, die für alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, zugänglich ist. Daher verfolgen wir über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Maßnahmen, um den barrierefreien Zugang zu unserer Website kontinuierlich zu verbessern.

Feedback-Möglichkeiten
Wir ermutigen unsere Nutzer, uns Feedback zur Barrierefreiheit der Website zu geben. Über ein einfaches Kontaktformular oder eine barrierefreie E-Mail-Adresse können Sie Probleme melden oder Verbesserungsvorschläge einreichen.

Durch diese Maßnahmen möchten wir sicherstellen, dass unsere Website nicht nur den aktuellen Anforderungen entspricht, sondern auch zukünftig ein barrierefreies Erlebnis für alle Nutzer bietet.

Haben Sie spezifische Anforderungen oder weitere Vorschläge? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen!

Förmliche Bestätigung über die Barrierefreiheit unserer Website

Wir verfügen über folgende förmliche Bestätigung der Barrierefreiheit unserer Website:
Nein.

Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik                                          
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail:
bitv@bayern.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.12.2024 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 27.12.2024 überprüft.
Quelle: eRecht24